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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen


I Geltungsbereich


1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen des Gutshofs Hädicke zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Hochzeiten, Firmenfeiern, Familienfeiern etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Gutshofs Hädicke.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gutshofs Hädicke.
3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung


1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Gutshofs Hädicke an den Veranstalter (Kunde) zustande. Diese sind die Vertragspartner.
2. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Der Gutshof Hädicke haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gutshofs Hädicke zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, den Gutshof Hädicke rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung


1. Der Gutshof Hädicke ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Gutshof Hädicke zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Gutshof Hädicke zu zahlen. Dies gilt auch für die in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Gutshofs Hädicke an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Gutshof Hädicke allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
3. Rechnungen des Gutshofs Hädicke ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Gutshof Hädicke berechtigt, den Basiszinssatz nach § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens bzw. dem Gutshof Hädicke der eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Der Gutshof Hädicke ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 1500,00 € des gesamten Rechnungsbetrages sofort in Rechnung zu stellen. Dieser muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden auf das Konto des Gutshofs Hädicke überwiesen werden. Im Fall der Nichtzahlung erlischt die Gültigkeit des geschlossenen Vertrages. Der verbleibende Restbetrag der Gesamtrechnung ist bis 10 Tage vor der Veranstaltung auf das Konto des Gutshof Hädicke zu überweisen. Geschieht dies nicht, ist der Vertrag erloschen und die Anzahlung von 1500,00 € behält der Gutshof Hädicke als Schadenersatz ein. Entstehen Kosten außerhalb des vereinbarten Rahmens, so werden diese gesondert in Rechnung gestellt.

IV. Rücktritt des Gutshof Hädicke


1. Der Gutshof Hädicke ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
2. Der Gutshof Hädicke hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3. Der berechtigte Rücktritt durch den Gutshof Hädicke begründet keinen Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz. Sollte nach vorstehender Nr. 2 ein Schadenersatz des Gutshof Hädicke gegen den Veranstalter bestehen, so kann der Gutshof Hädicke den Anspruch pauschalisieren. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gutshof Hädicke der eines höheren Schadens vorbehalten. Ziff. V Nr. 1 bis 2 gelten in diesem Fall entsprechend.

V. Rücktritt des Veranstalters (Stornierung)


1. Eine Stornierung der Veranstaltung durch den Veranstalter bis 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn ist ohne Stornierungskosten geltend.
2. Bei Rücktritt des Veranstalters ab dem 4. Monat vor Veranstaltungsbeginn ist der Gutshof Hädicke berechtigt die Anzahlungssumme von 1500,00 € als Schadenersatz einzubehalten.

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit


1. Die Teilnehmerzahl, die zur Endbesprechung angegeben wird, ist für die Rechnungsstellung die endgültige Teilnehmerzahl.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl wird vom Gutshof Hädicke bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Gutshof Hädicke berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Gutshofs Hädicke die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann der Gutshof Hädicke zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn den Gutshof Hädicke trifft ein Verschulden.
6. Am Veranstaltungstag sind die Räumlichkeiten bis 20 Minuten nach dem gebuchten Veranstaltungsende zu verlassen. Sollte dieses nicht der Fall sein, wird dem Veranstalter eine Gebühr von 300,00 € nachberechnet.
7. Die Veranstaltungsdauer darf durch den Veranstalter am Veranstaltungstag um maximal eine Stunde, gegen eine Gebühr von 300,00 €, verlängert werden und bedarf der Zustimmung des Gutshofs Hädicke.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken


1. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Gutshof Hädicke. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse


1. Soweit der Gutshof Hädicke für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Gutshof Hädicke von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Gutshofs Hädicke bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Gutshofs Hädicke durch die Verwendung dieser Geräte, gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit der Gutshof Hädicke diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf der Gutshof Hädicke pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Gutshofs Hädicke berechtigt eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann der Gutshof Hädicke eine Anschlussgebühr verlangen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete Datenübertragungseinrichtungen des Gutshofs Hädicke ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. Störungen an vom Gutshof Hädicke zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Gutshof Hädicke diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen


1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen des Gutshofs Hädicke. Der Gutshof Hädicke übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Gutshofs Hädicke.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist der Gutshof Hädicke berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Gutshof Hädicke abzustimmen. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf der Gutshof Hädicke die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Gutshof Hädicke für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gutshof Hädicke der eines höheren Schadens vorbehalten.

X. Haftung des Veranstalters für Schäden


1. Die Durchführung eines Feuerwerks im Gelände des Gutshofs ist nur durch einen Pyrotechniker gestattet.
2. Das Verwenden von Konfetti und ähnlicher Materialien sowie Wunderkerzen und Pyrotechnik sind in den Räumlichkeiten des Gutshofes, sowie auf dem Gelände strikt verboten. Zuwiderhandlung werden dem Veranstalter 500,00 € in Rechnung gestellt. Der Gutshof Hädicke ist berechtigt die jeweiligen Materialien bis zum Ende der Veranstaltung einzuziehen.
3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
4. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gutshofs Hädicke.
5. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gutshofs Hädicke. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gutshofs Hädicke.
6. Es gilt deutsches Recht.
7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8. Eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten wir uns vor, wobei wir eine Aktualisierung zunächst ankündigen werden. Daraufhin wird die Veröffentlichung der neuen AGB und ein Hinweis zu dem Datum, an welchem sie in Kraft treten, erfolgen. Sollte eine Änderung eintreten, wird diese nur unter Einhaltung einer mindestens sechswöchigen Frist erfolgen. Innerhalb dieser sechs Wochen können Sie den neuen Bedingungen widersprechen, da sie ansonsten als angenommen gelten. Wenn Sie fristgemäß widersprechen, behalten wir uns jedoch eine Kündigung vor, welche mit Inkrafttreten der Änderung wirksam würde.

Durch EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) finanziell unterstützt.

REACT-EU: Als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert.
VORHABEN:
Digitalisierung Buchung Gutshof Hädicke Eventlocation

ZEITRAUM:
11. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022